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Holzbau & Haustechnik GmbH
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27726 Worpswede
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Wartung von Klima­anlagen für Worpswede

Ei­ne Kli­ma­an­la­ge hat ei­nen har­ten Job. Die Luft­feuch­tig­keit re­gu­lie­ren, die Tem­pe­ra­tur her­un­ter­re­geln und da­bei mög­lichst lei­se und en­er­gie­spa­rend sein. Da­mit das aber lang­fris­tig so bleibt, muss so ei­ne An­la­ge re­gel­mä­ßig ge­rei­nigt, ge­prüft und ein­ge­stellt wer­den. Wir kön­nen das für Sie übernehmen!

Wie oft ei­ne Kli­ma­an­la­ge ge­war­tet wer­den muss, kommt auf die Kli­maan­la­ge an. Wenn es ei­ne klei­ne Kli­ma­an­la­ge ist (für ei­nen Raum und Kühl­mit­tel < 3 kg) und die­se auch nur wäh­rend der Som­mer­mo­na­te ak­tiv­i­ert wird, reicht ein War­tungs­in­ter­vall von zwei bis ma­xi­mal drei Jahren. Bei grö­ße­ren Kli­maan­la­gen (für ein gan­zes Ge­bäu­de und Kühl­mit­tel > 3 kg) soll­ten Sie die­se ein­mal pro Jahr war­ten lassen.

Ge­nau wie bei ei­ner Kli­maan­la­ge im Auto müs­sen die Fil­ter in den Kli­ma­an­la­gen re­gel­mä­ßig aus­ge­tauscht wer­den, sonst ent­wi­ckeln sich Kli­ma­an­la­gen zu Bak­te­ri­en­schleu­dern und kön­nen Ih­rer Ge­sund­heit scha­den. So et­was schlägt sich dann in Kopf­schmer­zen, Mü­dig­keit oder Übel­keit nieder.

Aber zu ei­ner War­tung ge­hört noch viel mehr. Die An­la­ge muss we­gen des vor­han­de­nen Kühl­mit­tels stets auf Dich­tig­keit ge­prüft wer­den. Kühl­mit­tel­druck muss ge­mes­sen und Kühl­mit­tel in der ex­akt op­ti­ma­len Men­ge nach­ge­füllt oder aus­ge­tauscht wer­den. Dies muss ggf. mit ho­hem Ein­füll­druck ge­sche­hen. Au­ßer­dem müs­sen Kühl­mit­tel­lei­tun­gen bei Be­darf per Va­ku­um­pum­pe von Luft be­freit und Ver­flüs­si­ger ge­rei­nigt werden.

Nicht zu­letzt er­hö­hen Sie mit ei­ner re­gel­mä­ßi­gen War­tung die Le­bens­dau­er Ih­rer Kli­maan­la­ge und sor­gen für ei­nen ef­fi­zi­en­ten Be­trieb, der Sie nicht mehr Strom kos­tet als nötig.

Oft las­sen sich bei ei­ner War­tung auch Feh­ler er­ken­nen, die sich un­er­kannt zu gro­ßen Schä­den ent­wi­ckelt hätten.

Auszug aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) §11 Absatz 3

(3) „An­la­gen und Ein­rich­tun­gen der Hei­zungs-, Kühl- und Raum­luft­tech­nik so­wie der Warm­was­ser­ver­sor­gung sind vom Be­trei­ber sach­ge­recht zu be­die­nen. Kom­po­nen­ten mit we­sent­li­chem Ein­fluss auf den Wir­kungs­grad sol­cher An­la­gen sind vom Be­trei­ber re­gel­mä­ßig zu war­ten und in­stand zu hal­ten. Für die War­tung und In­stand­hal­tung ist Fach­kun­de erforderlich.“

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